Angewandte Gesundheits- und Pflegewissenschaften (B.Sc.)

Die Komplexität von Pflege- und Betreuungssituationen wird aufgrund des demografischen und epidemiologischen Wandels in Zukunft rapide zunehmen. Im Klartext: Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter und die älteren pflegebedürftigen Patient*innen haben häufig mehr als nur eine (chronische) Krankheit. Hinzu kommt, dass sich die medizinisch-technischen Möglichkeiten auch immer mehr erweitern. Diese Entwicklungen stellen für Fachkräfte im patientennahen Gesundheitsversorgung eine enorme Herausforderung dar. Darüber hinaus werden Fachkenntnisse der ökonomischen Methoden, der Betriebswirtschaftslehre sowie des Gesundheitsmanagements in Zeiten der Ressourcenknappheit immer wichtiger. Um diese Herausforderungen fachlich und menschlich zu meistern sowie zur Besetzung neuer Handlungsfelder werden dringend Expert*innen in der patientennahen Pflege benötigt. Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Karlsruhe begegnet dem zunehmenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften und bietet in Kooperation mit Partnerkliniken und deren Akademien für Gesundheitsberufe bzw. Pflegeschulen den ausbildungsintegrierten Studiengang Angewandte Gesundheits- und Pflegewissenschaften an. Der Clou: Klassische Berufsausbildung und das Studium der Angewandten Gesundheits- und Pflegewissenschaften sind inhaltlich und strukturell miteinander verknüpft. Durch dieses besondere Modell können erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen innerhalb von nur vier Jahren ein staatlich anerkanntes Examen in einem Ausbildungsberuf und zusätzlich einen Hochschulabschluss (Bachelor of Science) erwerben. Im beruflichen Alltag befähigt die Qualifikation somit zur Anwendung fachspezifischer Kenntnisse im Rahmen einer qualitätsorientierten und wissenschaftlich fundierten Pflege.

Voraussetzungen und Zielgruppen

Der Studiengang richtet sich an Auszubildende in einem Pflegeberuf zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann

Daneben müssen die üblichen Bedingungen für eine Hochschulzulassung, also Abitur oder Fachhochschulreife (mit Studierfähigkeitstest durch die DHBW) erfüllt sein und ein Ausbildungsvertrag mit einer unserer Partnerkliniken vorliegen.

Auch eine Zulassung besonders qualifizierter Berufstätiger ist nach dem Landeshochschulgesetz möglich. Einzelheiten hierzu finden Sie hier.