Gremienwahlen 2020 - Nutzen Sie die Chance, die DHBW mitzugestalten!

Nutzen Sie die Chance, die DHBW mitzugestalten, und kandidieren Sie, indem Sie eine Wahlbewerbung einreichen.

Gemeinsam mit 9.000 ausgewählten Unternehmen sowie sozialen und gesundheitsnahen Einrichtungen verbindet die Duale Hochschule Baden-Württemberg Theorie und Praxis im Hochschulsystem in einzigartiger Art und Weise. Der Örtliche Hochschulrat bildet zusammen mit dem Örtlichen Senat die gesetzlich verankerten Gremien der neun Studienakademien der DHBW. Sie haben entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung der Standorte: sie regeln die Zusammenarbeit zwischen der Studienakademie und den Dualen Partnern, entscheiden über Studienangebote und wählen die Standortleitung. Auf Ebene des DHBW CAS übernimmt diese Aufgaben der DHBW CAS-Rat. Wegen des Ablaufs der Amtszeit und der Erforderlichkeit der Nachwahl einzelner Mitgliedergruppen und Wählergruppen des Senats, der Örtlichen Senate sowie der Örtlichen Hochschulräte und des DHBW CAS-Rats finden im Oktober 2020 Neuwahlen bzw. Nachwahlen statt.

Nutzen Sie die Chance, die DHBW mitzugestalten – im zentralen Senat, im Örtlichen Senat, im DHBW CAS-Rat und im Örtlichen Hochschulrat.

Den Zugang zur Online-Wahl sowie ausführliche Informationen und eine FAQ-Übersicht finden Sie auf der Seite für die Gremienwahlen.

Bis 7. September 2020, 15:30 Uhr können Sie kandidieren, indem Sie eine Wahlbewerbung einreichen.

Die Wahlen erfolgen online in freier, gleicher und geheimer Wahl. Es findet keine zusätzliche Briefwahl statt.
Der Wahlzeitraum für die Online-Wahl ist vom 8. Oktober 2020, 12:00 Uhr bis 15. Oktober 2020, 12:00 Uhr.

Hochschullehrer*innen, Akademische Mitarbeiter*innen, Studierende und Duale Partner sind grundsätzlich wahlberechtigt und wählbar, sofern sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Informationen im Detail finden Sie hier.

Für Duale Partner gilt außerdem: Wählen und gewählt werden können Sie nur, wenn Sie sich vorab fristgerecht in das Wählerverzeichnis eintragen. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist im Zeitraum vom 03. August 2020 bis zum 13. August 2020 möglich.

Text: DHBW Präsidium, Foto: AdobeStock_281186527_ Jane