Professor der DHBW Karlsruhe zum Stellvertretenden Vorsitzenden der KEF gewählt

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hat mit Wirkung zum 1. Januar 2021 Prof. Dr. Martin Detzel zu ihrem neuen Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Er folgt auf Prof. Dr. Ulrich Reimers (TU Braunschweig), der sein Amt zum 31. Dezember 2020 zur Verfügung gestellt hat.
Prof. Dr. Martin Detzel, Leiter der Studiengänge BWL-Industrie (Industrial Management) und BWL-Digital Business Management der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe, ist seit 2012 Mitglied der Kommission. Er wurde durch Baden-Württemberg als Sachverständiger aus dem Bereich Betriebswirtschaft benannt. Er ist Vorsitzender der AG 1, die die Erträge der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten untersucht, sowie Mitglied der AG 5, die für methodische Fragen und den Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Rundfunkanstalten zuständig ist. Weiterer Stellvertretender Vorsitzender ist seit 2018 Hubert Schulte.
Martin Detzel studierte nach dem Abschluss einer Lehre zum Bankkaufmann Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim. Nach der Promotion wechselte er in den Verantwortungsbereich „Finanz- und Rechnungswesen“ eines börsennotierten Investitionsgüterkonzerns. Seit 1993 ist er Professor für Betriebswirtschaftslehre an der DHBW Karlsruhe.
Über viele Jahre hatte er die Leitung des Steinbeis-Transferzentrums „Finanzwirtschaftliches Management (FM)“ inne, mit dem er sich insbesondere dem Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in praktische Anwendungen auf den Gebieten der Investitionsrechnung, Finanzierung, Bilanzierung und des Controllings gewidmet hat. Einen Schwerpunkt der Projektbegleitung bildeten Rundfunkanstalten.

Die KEF besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen. Gemäß Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag benennt jedes Bundesland ein Mitglied. Die Sachverständigen sollen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung, Betriebswirtschaft, Rundfunkrecht, Medienwirtschaft und Medienwissenschaft und Rundfunktechnik berufen werden sowie fünf Sachverständige aus den Landesrechnungshöfen umfassen.
Die Kommission stellt den Finanzbedarf von ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE fest. Über die Finanzlage der Rundfunkanstalten informiert sie die Landesregierungen alle zwei Jahre in Form eines umfassenden Berichts. Auf der Basis des ermittelten Bedarfs empfiehlt die KEF den Ländern gegebenenfalls Änderungen des Rundfunkbeitrags.

Text: KEF/DI, Foto: DHBW KA//Fabry