Familiengerechte Hochschule

Die Duale Hochschule ist seit dem 11. Juni 2012 als familiengerechte Hochschule zertifiziert und arbeitet stetig an der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Familie und Studium.  Durch flexible Arbeitszeitregelungen und umfangreiche Möglichkeiten zu mobilem Arbeiten bzw. Homeoffice in einem Umfang von mindestens 40 Prozent, sofern es die dienstlichen Aufgaben zulassen, setzt die DHBW Zeichen.

Mit der Zertifizierung hat die DHBW Karlsruhe einen nachhaltigen Prozess der familienbewussten Personalpolitik beschritten.

Kurzporträt audit familiengerechte hochschule

Zertifikat audit familiengerechte hochschule

Die DHBW hat flexible Arbeitszeitregelungen und bietet umfangreiche Möglichkeiten für mobiles Arbeiten und Homeoffice. In Absprache mit den Fachvorgesetzen sind auch kurzfristige Betreuungsbedarfe z.B. bei Krankheit des Kindes oder akutem Pflegebedarf durch mobiles Arbeiten möglich, so dass sowohl die privaten Verpflichtungen als auch die Dienstaufgaben erfüllt werden können.

Für schulpflichtige Kinder zwischen 6 und 13 Jahren kann je nach freie Kapazitäten das ganzjährige Ferienprogramm des KIT genutzt werden.

Für die Kinderbetreuung vor Ort an der DHBW steht eine „KidsBox“ mit Spielsachen zur Verfügung. Die KidsBox kann jederzeit ausgeliehen werden, falls aufgrund kurzfristiger Betreuungsengpässe keine andere Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht. So kann Ihr Kind in Ihrem Büro spielen“  

Weiterhin hat die DHBW Karlsruhe bereits mehrfach für eine Woche in den Schulferien eine eigene Kinderbetreuung für Kinder unter 6 Jahren angeboten.

Als familiengerechte Hochschule wollen wir auch den (werdenden) Studierenden mit Kind stärker unter die Arme greifen. Es gibt keine allgemeine Lösung für jeden, aber gemeinsam mit Ihnen, Ihrer Studiengangsleitung und in Kooperation mit Ihrem Partnerunternehmen werden wir individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmte Lösungen finden, um Ihr Studium flexibler zu gestalten.

Aufgrund einer Schwangerschaft und der anschließenden Elternzeit können Sie sich für mindestens ein Studienjahr beurlauben lassen. Die Urlaubssemester werden nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet, müssen aber vom Partnerunternehmen genehmigt werden. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem Entbindungstermin und endet im Normalfall acht Wochen nach der Entbindung (weitere Informationen siehe Familienministerium).

Erste allgemeine Informationen finden Sie im Online-Ratgeber „Studieren mit Kind“, den alle Hochschulen in Karlsruhe und Pforzheim unter dem Dach des „Karlsruher Bündnisses für Familie“ zusammengestellt haben. Zusätzlich bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Familienwegweiser an.

Auf den Seiten des Studierendenwerks Karlsruhe finden Sie eine Vielzahl an Informationen rund um das Thema „Studieren mit Kind“. Hier sind nicht nur Betreuungsangebote, sondern auch Ratgeber, Tipps zur Finanzierung etc. zu finden.

Für immer mehr Studierende gehört ein Aufenthalt im Ausland ganz selbstverständlich mit zum Studium. Für Studierende, die mit Kind ins Ausland gehen möchten, ist dies jedoch etwas schwieriger umzusetzen, aber machbar. Informationen und Unterstützung bei der Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthalts bietet Ihnen das International Office.

Unter diesem Link finden sie wertvolle Informationen zur Organisation, Finanzierung und Durchführung eines Auslandsstudiums mit Kind und Erfahrungsberichte studentischer Eltern. Ein Forum bietet außerdem die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch.

Der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) bietet in der Broschüre "Generation ERASMUS. Auf dem Weg nach Europa. Sonderförderung für deutsche Studierende im ERASMUS-Programm" auch Erfahrungsberichte ehemaliger ERASMUS-Studierender, die mit Kind einen Studienaufenthalt im Ausland absolviert haben.

Beauftragte für „Familiengerechte Hochschule“