Örtlicher Senat

Der Örtliche Senat sorgt für die Zusammenarbeit innerhalb der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe. Seine Verfasstheit ist in §27c Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg geregelt.

Zu den Aufgaben des Örtlichen Senats gehören:

  1. Beschlussfassung über
    1. Grundsatzfragen des Lehr- und Studienbetriebs im Rahmen der geltenden Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften,
    2. die standortspezifischen Inhalte der Studien- und Ausbildungspläne sowie der zugehörigen Prüfungsordnungen innerhalb des von den zentralen Organen vorgegebenen Rahmens,
  2. Beschlussfassung über die Studienpläne und den Gleichstellungsplan,
  3. Mitwirkung bei der Planung der weiteren Entwicklung der Studienakademie,
  4. Zustimmung zu Berufungsvorschlägen,
  5. Vorschläge für die Verleihung der Bezeichnung »Honorarprofessorin« oder »Honorarprofessor«,
  6. Vorschläge zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen,
  7. Koordinierung der Arbeit der Studienbereiche,
  8. Stellungnahme zum Vorschlag des Präsidiums der DHBW nach § 27 a Absatz 3 Satz 1 zum Wahlvorschlag für die Wahl der Rektorin oder des Rektors der Studienakademie,
  9. Mitwirkung nach Maßgabe des § 27 a Absatz 7 Satz 3 Halbsatz 2 bei der Wahl der Amtsträger nach § 27 a Absatz 7 Satz 1 Halbsatz 1.

Der Örtliche Senat der DHBW Karlsruhe setzt sich zusammen aus dem Rektor, den Prorektoren, dem Verwaltungsdirektor, je Studienbereich vier hauptberuflichen Mitgliedern des Lehrkörpers, je Studienbereich ein Mitglied der Studierendenvertretung (StuV) sowie Vertreter*innen der Mitarbeiterschaft. Darüber hinaus nimmt die Gleichstellungsbeauftragte an den Sitzungen teil (ohne Stimmrecht).

Mitglieder des Örtlichen Senats

seit 01.10.2023

Bestellte Mitglieder

Stellvertretung

Prof. Dr.-Ing. Stephan Schenkel, Rektor

 

Prof. Dr. Mechtild Wallrath, Prorektorin, Dekanin Fakultät Wirtschaft

 

Prof. Dr. Roland Küstermann, Prorektor, Dekan Fakultät Technik

Prof. Dr. Karin Schäfer, Prodekanin Fakultät Technik

David Wolf, Verwaltungsdirektor

Lisa Hiltl, stellvertretende Verwaltungsdirektorin

Prof. Dr. Axel Kauffmann

für die Fakultät Technik

Prof. Dr. Johannes Freudenmann

für die Fakultät Technik

Prof. Dr. Karin Schäfer

für die Fakultät Technik

Prof. Dr. Jörn Eisenbiegler

für die Fakultät Technik

Prof. Dr. Philipp Pohl

für die Fakultät Wirtschaft

Prof. Dr. Ruth-Caroline Zimmermann

für die Fakultät Wirtschaft

Prof. Dr. Dirk Böhm

für die Fakultät Wirtschaft

Prof. Dr. Liane Meyer

für die Fakultät Wirtschaft

Cüneyt Sandal

für die Beschäftigten

Tanja Marschall

für die Beschäftigten

Harald Ritzenthaler

für die Beschäftigten

Thomas Speck

für die Beschäftigten

Laura Schwarz

StuV, Fakultät Wirtschaft

Alexander Eilers

StuV, Fakultät Technik

Gleichstellungsbeauftragte

Stellvertretung

Prof. Dr. Angela Diehl-Becker

Prof. Dr. Esther Rösch, Prof. Dr. Melissa Pala

Örtlicher Hochschulrat

An jeder Studienakademie wird ein Örtlicher Hochschulrat gebildet. Seine Verfasstheit ist  in §27b Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg geregelt.

Zu seinen Aufgaben gehören:

  1. Zustimmung zu Regelungen nach § 27 c Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b,
  2. Vorschläge für die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen am jeweiligen Standort,
  3. Entscheidungen über Fragen der Zulassung von Ausbildungsstätten, sofern die Zulassung nicht nach § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 17 erfolgt,
  4. Regelung der Zusammenarbeit zwischen der Studienakademie und den Ausbildungsstätten; hierunter fallen insbesondere:
    1. Koordinierung des Studiums an der Studienakademie und der Ausbildung in den Ausbildungsstätten,
    2. Abstimmung der Studienkapazitäten an der Studienakademie und der Ausbildungskapazitäten in den Ausbildungsstätten, erforderlichenfalls Festlegung des Umfangs der Beteiligung der einzelnen Ausbildungsstätten; übersteigen die Ausbildungswünsche der beteiligten Ausbildungsstätten die nach § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 16 festgesetzte Studienkapazität und bleiben Abstimmungsversuche erfolglos, so entscheidet der Örtliche Hochschulrat über die Obergrenze der Beteiligung der einzelnen Ausbildungsstätten unter Berücksichtigung der Kriterien des Präsidiums der DHBW nach § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 16,
    3. Maßnahmen zur Erhaltung und Gewinnung von Ausbildungsplätzen,
    4. Durchführung der für die Zulassung von Ausbildungsstätten aufgestellten Eignungsgrundsätze sowie Aufstellung und Fortschreibung eines Verzeichnisses der geeigneten Ausbildungsstätten,
  5. Vorschläge für die Ernennung von Ehrensenatorinnen und Ehrensenatoren,
  6. Wahl der Rektorin oder des Rektors der Studienakademie nach § 27 a Absatz 3 Satz 3 sowie der Amtsträger nach § 27 a Absatz 7 Satz 1 Halbsatz 1.

Der Örtliche Hochschulrat setzt sich aus Vertreter*innen der DHBW Karlsruhe, der Dualen Partner, der Studierendenvertretung sowie der Gleichstellungsbeauftragten zusammen.

 

Vorsitzender des Örtlichen Hochschulrats der DHBW Karlsruhe (seit 01.10.2023):

Markus Blümle, RENOLIT SE, Worms
Prof. Dr. Jörn Eisenbiegler, DHBW Karlsruhe (Stellvertretung)

Mitglieder des Örtlichen Hochschulrats

seit 01.10.2023

Mitglieder der Studienakademie

Stellvertretung

Prof. Dr.-Ing. Stephan Schenkel, Rektor

 

David Wolf, Verwaltungsdirektor

Lisa Hiltl, stellvertretende Verwaltungsdirektorin

• Prof. Dr. Mechtild Wallrath, Prorektorin, Dekanin Fakultät Wirtschaft

 

Prof. Dr. Roland Küstermann, Prorektor, Dekan Fakultät Technik

 

Prof. Dr. Dirk Böhm, Fakultät Wirtschaft

 

Prof. Dr. Jens Eisenbiegler, Fakultät Technik

 

Markus Blümle, RENOLIT SE, Worms

Wirtschaft

Holger Jung, Dr. Willmar Schwabe Business Services GmbH & Co. KG, Karlsruhe

Wirtschaft

Katja Knapp, dm- drogerie markt GmbH + Co. KG, Karlsruhe

Wirtschaft

Martina Rebel, dmTECH GmbH, Karlsruhe

Technik

Simon Nichterlein, SAP SE, Walldorf

Technik

Christian Bentz, Siemens AG, Karlsruhe

Technik

Jana Katharina Kutterer

Fakultät Wirtschaft

Kai Fabian Nuß

Fakultät Technik

   

Gleichstellungsbeauftragte

Stellvertretung

Prof. Dr. Angela Diehl-Becker

Prof. Dr. Esther Rösch, Prof. Dr. Melissa Pala

Lisa-Marie Frenzel

Örtliche Hochschulrats und Senatswahl 2023

Am 17. Juli 2023 wurden die Vertreterinnen und Vertreter der Ausbildungsstätten und der Studierenden im Örtlichen Hochschulrat der DHBW Karlsruhe neu gewählt:

Personalrat

Der Personalrat wurde mit der Wahl vom Juli 2024 gewählt und ist mit sieben Beschäftigten besetzt. Der Personalrat steht den Angestellten und den Verwaltungsbeamt*innen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe als Anlaufstelle bei Personalanliegen und bei Fragen zum TV-L oder Dienstvereinbarungen zur Verfügung.

Kontakt: personalratnoSpam@dhbw-karlsruhe.de