Beratungsangebot für Studierende
Die Herausforderungen im Studium sind groß und manchmal mit persönlichen oder familiären Dingen schwer zu vereinbaren. Erste Anlaufstelle zur Beratung rund um ein bereits laufendes laufendes Studium an der DHBW sind die jeweiligen Studiengangsleitungen, die Ansprechpersonen finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs. Zusätzliche Anlaufstellen finden Sie untenstehend. Ergänzt werden sie durch unsere Plattform "RESI - Resilienter und effizienter durchs Studium". Dort finden Sie zahlreiche Angebote zur Stärkung Ihrer Resilienz im dualen Studium (Selbsttests, Video-Coachings, Beratungsangebote).
-
Übersicht der Beratungsangebote Aktuelle Übersicht über Beratungsangebote und Anlaufstellen, Stand 22.02.2024
Weiterführende Informationen und Beratungsangebote:
Bei privaten und studienbezogenen Problemen bietet die Psychotherapeutische Beratungsstelle (PBS) des Studierendenwerks Karlsruhe professionelle Beratung und Unterstützung.
Das Beratungsangebot steht allen Studierenden (sowie deren Freund*innen, Angehörige sowie Dozent*innen) der Hochschulregion Karlsruhe / Pforzheim offen. Das Beratungsangebot ist kostenlos und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.
Studieren mit Beeinträchtigungen stellt Studierende häufig vor besondere Herausforderungen. Nutzen Sie frühzeitig das Beratungsangebot unserer Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Angesprochen sind sowohl Studierende mit Mobilitäts-, Seh- oder Hörbehinderung als auch Studierende mit chronischen physischen und psychischen Erkrankungen oder mit Teilleistungsstörungen.
Beratung zum Thema Studieren mit Handicap gibt es auch beim Studierendenwerk Karlsruhe. Des Weiteren finden Studieninteressierte und Studierende auf den Seiten des Deutschen Studierendenwerks umfangreiche Informationen zum Thema beeinträchtigt studieren.
Schwangerschaft, Geburt und die Erziehung eines Kindes während des Studiums bringen eine Fülle von neuen Herausforderungen mit sich: Was muss ich tun? Kann ich mein Studium fortsetzen? Und was ist mit den Prüfungen?
Erste Schritte bei einer Schwangerschaft
- Informieren Sie Ihr Ausbildungsunternehmen über Ihre Schwangerschaft. Sobald die Schwangerschaftsbescheinigung vorliegt, gelten für Schwangere besondere Schutzfristen (z.B. Kündigungsschutz, Mutterschutzfristen, Verbot bestimmter Tätigkeiten usw.).
- Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit der Studiengangsleitung, um den weiteren Studienverlauf zu planen.
- Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.
Theoriephasen an der DHBW
- Wer Mutterschutz und Elternzeit in Anspruch nimmt, muss sich auf Antrag beurlauben lassen.
- Die Studierenden sind dennoch berechtigt, in dieser Zeit an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen.
- Auch nach Mutterschutz und Elternzeit können unter Umständen für Studierende mit Familienpflichten bei Prüfungsleistungen besondere Regelungen greifen.
- Für weitere Informationen wenden Sie sich ans Prüfungsamt oder an die Studiengangsleitung.
Kinderbetreuung
Das Studierendenwerk Karlsruhe berät studierende Eltern und unterstützt bei der Studienorganisation, Finanzierung, Betreuungsangebote oder Wohnen.
Weiterführende Informationen
- Familiengerechte Hochschule – Vereinbarkeit von Familie und Studium
- Broschüren vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Mutterschutz und Elternzeit, Elterngeld und ElterngeldPlus
- pro familia – Beratungsstelle Karlsruhe
Einen ersten Überblick und wertvolle Informationen zum Thema Vereinbarkeit von Beruf/Studium bei der Pflege von Angehörigen finden Sie hier.
Sexuelle Belästigungen – ob am Arbeitsplatz, während des Studiums oder im privaten Umfeld – sind leider Realität und können jeden treffen. Wenn Sie Opfer von sexueller Belästigung oder Gewalt geworden sind, können Sie sich jederzeit vertraulich an die Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung wenden.
Das Prüfungsamt ist Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema Prüfungen. Darüber hinaus ist es auch zuständig für die Zulassung zum Studium, für Hochschulzugangsfragen von beruflich Qualifizierten und Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsabschluss, für Fragen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen, für Exmatrikulationen, Beurlaubungen usw.