Studienbeiträge an der DHBW Karlsruhe

Bitte bezahlen Sie den Verwaltungskostenbeitrag, den Studierendenwerksbeitrag und den Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft erst, wenn Sie von der DHBW eine Zahlungsaufforderung per E-Mail erhalten. Die Nachricht wird Anfang/Mitte September zugestellt. Bitte prüfen Sie Ihren Posteingang Ihres Mail-Accounts sowie den DUALIS-WebClient. Mit dem Versand gilt die E-Mail als zugestellt. Geldeingänge, welche vorher eingehen, werden automatisch zurücküberwiesen. Geben Sie diese Information gegebenenfalls weiter, wenn die Beiträge von Dritten überwiesen werden.

Die folgenden drei Beträge mit der Gesamtsumme von 369,40 € sind fällig am 01.10.2024:

Der Verwaltungskostenbeitrag wird aufgrund von § 12 LHGebG erhoben. Er beträgt 140 € je Studienjahr. Der Verwaltungskostenbeitrag deckt die Leistungen der Hochschulverwaltungen ab, wie z. B. die Bearbeitung von Immatrikulations- und Exmatrikulationsanträgen, die zentrale Studienberatung, die Bearbeitung von Beurlaubungen, die Leistungen der Auslandsämter, die Vermittlung von Praktika und die Förderung beim Übergang.

Der Studierendenwerksbeitrag wird von den Studierendenwerken vor Ort selbstständig festgesetzt und variiert daher auch, je nachdem, welche Angebote das jeweilige Studierendenwerk für die Studierenden bereithält.

Der Studierendenwerksbeitrag für Studierende der DHBW Karlsruhe beträgt gemäß § 3 Nr. 2 der Beitragsordnung des Studierendenwerks Karlsruhe 217,40 € je Studienjahr.

Dem Studierendenwerk obliegt im Zusammenwirken mit den Hochschulen der Region die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Förderung der Studierenden.
Das Studierendenwerk hat verschiedene Leistungsangebote:

  • Gastronomie (zahlreiche Mensen und Cafeterien)
  • Studentisches Wohnen
  • Kinderbetreuung
  • Darlehen und Versicherung (Unfallversicherung)
  • Psychologische Beratung und
  • Sozialberatung (Behinderung, Krankheit, Notlagen)
  • BAföG

Durch den Studierendenwerksbeitrag dürfen Studierende laut Gemeinschaftstarif des KVV (Abschnitt B 4.9.5) in Karlsruhe werktags von 18–6 Uhr und am Wochenende oder an Feiertagen den ganzen Tag kostenlos im gesamten KVV-Bereich mit der Straßenbahn fahren.
Als Fahrkarte dient der Studierendenausweis in Verbindung mit einer für das aktuelle Semester gültigen Studienbescheinigung.
Es ist aber auch möglich eine vergünstigte Studikarte für 199,50 € pro Semester zu erwerben, mit der man rund um die Uhr im gesamten KVV-Bereich fahren kann (zum Vergleich: Normalpreis Erwachsener für sieben und mehr Waben: 2.154,00 € pro Jahr).
Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen dem Studierendenwerk bzw. der Hochschule und dem KVV.

Der Studierendenschaftsbeitrag wird für die Verfasste Studierendenschaft zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß § 65a Abs. 5 Satz 2 LHG erhoben. Die Höhe des Studierendenschaftsbeitrags ist in § 3 Abs. 1 der Beitragssatzung der Verfassten Studierendenschaft der DHBW festgelegt und beträgt 12,00 € je Studienjahr.

Studiengebühren

Daneben werden gemäß Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) für internationale Studierende und für Studierende, die ein Zweitstudium beginnen, ggf. zusätzlich Studiengebühren pro Semester fällig.

Studierende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/ EWR Mitgliedstaates besitzen. Die Studiengebühr für Internationale Studierende beträgt 1.500 Euro/Semester. Internationale Studierende, die eine inländische (in Deutschland erworbene) Hochschulzugangsberechtigung besitzen, unterliegen nicht der Gebührenpflicht. Weitere Informationen hierzu gibt es hier.

Studierende, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelorstudiengang) oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang nach einem bereits in Deutschland erworbenen Hochschulabschluss aufnehmen. Die Studiengebühr für ein Zweitstudium beträgt 650 Euro/Semester. Ein Erststudium von Bachelor bis zur Promotion ist an staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg gebührenfrei. Weitere Informationen hierzu gibt es hier.

Weiterführende Hinweise

Beitragspflichtig sind alle an den Standorten der DHBW immatrikulierten Studierenden, auch Studierende, die vom Studium beurlaubt wurden. Die Beitragspflicht umfasst auch Studierende, die aufgrund einer Studienverlängerung weiterhin immatrikuliert sind. Das heißt, dass Studierende, die Ihr Studium aufgrund fehlender Prüfungsleistungen verlängern müssen, zur Zahlung der vollen Studienbeiträge verpflichtet sind.

Für Studierende, deren Regelstudienzeit sieben Semester beträgt, gilt die gleiche Regelung, d. h. auch hier sind die vollen Studienbeiträge zu entrichten.

Studierende, die eine nach der Studien­- und Prüfungsordnung erforderliche Studien- oder Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden haben, verlieren dadurch ihren Prüfungsanspruch. Auch wenn Sie den Bescheid über den Verlust des Prüfungsanspruchs bereits erhalten haben, sind Sie weiterhin an der DHBW immatrikuliert und somit beitragspflichtig. Die Exmatrikulation erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist mit Wirkung zum Ende des laufenden Semesters. Sie haben allerdings die Möglichkeit, eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung zu beantragen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie auch die besonderen Fristen bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses vor Ende des Studiums. Es besteht auch hier die Möglichkeit, eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung zu beantragen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bitte achten Sie darauf, dass alle Angaben auf der Überweisung richtig und vollständig sind. Dies erleichtert uns die Zuordnung der Zahlungen zu den einzelnen Studierenden.

Details zur Bankverbindung finden Sie auf Ihrer Zahlungsinformation.
 

Bitte tragen Sie, zur eindeutigen Zuordnung der Zahlung, in den Feldern „Verwendungszweck“ folgende vier Angaben ein: Matrikelnummer KA Nachname Vorname

Ihre Matrikelnummer ist 7-stellig. Bei Rückfragen bezüglich Ihrer Matrikelnummer wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Studiengangssekretariat.

Falls die Beiträge von der Ausbildungsstätte überwiesen werden, wird darum gebeten, die fällige Beitragssumme je Studierendem unter Angabe des Verwendungszwecks einzeln zu überweisen und von Sammelüberweisungen abzusehen.

Eine nicht fristgerechte Zahlung der Beiträge hat eine kostenpflichtige Mahnung sowie die Exmatrikulation  (§ 62 Abs. 2 Nr. 4 LHG) zur Folge.

Von der DHBW Karlsruhe werden grundsätzlich keine Bestätigungen in Bezug auf die Zahlung von Gebühren oder Beiträgen erstellt. Die Beiträge werden kraft Gesetzes fällig! Bitte verwenden Sie als Zahlungsnachweis unsere Infoschreiben in Verbindung mit Ihrem Einzahlungsbeleg von der Bank oder bei einer Onlineüberweisung dem dabei erstellten Ausdruck.

Sollten Sie dennoch eine Quittung benötigen, senden Sie eine entsprechende Anfrage unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, Ihrer Matrikel-Nummer sowie Ihrer aktuellen Anschrift an gebuehren@dhbw-karlsruhe.de. Die Bescheinigung kann nur gegen eine Bearbeitungsgebühr ausgestellt werden. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührensatzung der DHBW in der jeweils gültigen Fassung.

Bitte beachten Sie, dass Zahlungsbestätigungen ausschließlich an die Studierenden selbst übersandt werden können, da es sich bei den Studienbeiträgen um eine persönliche Gebühr handelt. Die Adressierung an ein Ausbildungsunternehmen bzw. an sonstige Dritte ist nicht möglich.

Bei Exmatrikulation oder Nichtantritt des Studiums ist eine Rückerstattung der für das Studienjahr vorab entrichteten Beiträge wie folgt möglich:

  1. Verwaltungskostenbeitrag (140 €): Bei Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit erfolgt die Erstattung des Verwaltungskostenbeitrags von Amts wegen auf das einzahlende Konto (§ 12 Abs. 3 LHGebG). Bitte beachten Sie, dass die Vorlesungszeit, unabhängig von der Blocklage Theorie- und Praxisphasen, immer am 1. Oktober beginnt.
     
  2. Studierendenwerksbeitrag (217,40 €): Die Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags bei Exmatrikulation ist beim Studierendenwerk Karlsruhe zu beantragen. Abweichend von Nr. 1 gelten für den Antrag auf Rückerstattung kürzere Fristen (§ 6 der Beitragsordnung des Studierendenwerks Karlsruhe).
    Gemäß § 5 der Beitragsordnung kann der Beitrag nicht erlassen, ermäßigt oder gestundet werden. Ein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Beitrages im Falle der Exmatrikulation oder der Rücknahme der Immatrikulation vor Ablauf des Semesters bzw. Studienjahrs besteht nicht.
  3. Beitrag der Verfassten Studierendenschaft (12,00 €): Für die Rückerstattung des Beitrags der Verfassten Studierendenschaft findet bei Exmatrikulation die unter Nr. 1 genannte Frist Anwendung. Abweichend hiervon ist die Rückerstattung nach § 4 Abs. 4 der Beitragssatzung der Verfassten Studierendenschaft der Dualen Hochschule Baden-Württemberg innerhalb eines Monats nach dem Tag der Exmatrikulation zu beantragen. Der Antrag ist an die Geschäftsstelle des Allgemeinen Studierendenausschusses der DHBW zu richten.
     
  4. Rückerstattung der Beiträge bei Nichtantritt des Studiums vor dem 1. Oktober: Sofern noch keine Immatrikulation erfolgt ist, die Beiträge aber schon überwiesen wurden, werden diese von Amts wegen in voller Höhe auf das einzahlende Konto zurücküberwiesen. Bei einem Abbruch des Studiums ab dem 1. Oktober kann eine Rückerstattung nur entsprechend den Punkten 1-3 erfolgen.
     

Darüber hinaus erfolgt eine Rückerstattung, wenn die zu Beginn des Studienjahres fällige Beitragssumme zu hoch oder mehrfach überwiesen wird (Überzahlung).