Örtlicher Senat
Der Örtliche Senat sorgt für die Zusammenarbeit innerhalb der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe. Seine Verfasstheit ist in §27c Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg geregelt.
Zu den Aufgaben des Örtlichen Senats gehören:
- Beschlussfassung über
- Grundsatzfragen des Lehr- und Studienbetriebs im Rahmen der geltenden Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften,
- die standortspezifischen Inhalte der Studien- und Ausbildungspläne sowie der zugehörigen Prüfungsordnungen innerhalb des von den zentralen Organen vorgegebenen Rahmens,
- Beschlussfassung über die Studienpläne und den Gleichstellungsplan,
- Mitwirkung bei der Planung der weiteren Entwicklung der Studienakademie,
- Zustimmung zu Berufungsvorschlägen,
- Vorschläge für die Verleihung der Bezeichnung »Honorarprofessorin« oder »Honorarprofessor«,
- Vorschläge zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen,
- Koordinierung der Arbeit der Studienbereiche,
- Stellungnahme zum Vorschlag des Präsidiums der DHBW nach § 27 a Absatz 3 Satz 1 zum Wahlvorschlag für die Wahl der Rektorin oder des Rektors der Studienakademie,
- Mitwirkung nach Maßgabe des § 27 a Absatz 7 Satz 3 Halbsatz 2 bei der Wahl der Amtsträger nach § 27 a Absatz 7 Satz 1 Halbsatz 1.
Der Örtliche Senat der DHBW Karlsruhe setzt sich zusammen aus dem Rektor, den Prorektoren, dem Verwaltungsdirektor, je Studienbereich vier hauptberuflichen Mitgliedern des Lehrkörpers, je Studienbereich ein Mitglied der Studierendenvertretung (StuV) sowie Vertreter*innen der Mitarbeiterschaft. Darüber hinaus nimmt die Gleichstellungsbeauftragte an den Sitzungen teil (ohne Stimmrecht).
Mitglieder des Örtlichen Senats
seit 01.10.2023
Bestellte Mitglieder |
Stellvertretung |
Prof. Dr.-Ing. Stephan Schenkel, Rektor |
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Prof. Dr. Mechtild Wallrath, Prorektorin, Dekanin Fakultät Wirtschaft |
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Prof. Dr. Roland Küstermann, Prorektor, Dekan Fakultät Technik |
Prof. Dr. Karin Schäfer, Prodekanin Fakultät Technik |
David Wolf, Verwaltungsdirektor |
Lisa Hiltl, stellvertretende Verwaltungsdirektorin |
Prof. Dr. Axel Kauffmann |
für die Fakultät Technik |
Prof. Dr. Johannes Freudenmann |
für die Fakultät Technik |
Prof. Dr. Karin Schäfer |
für die Fakultät Technik |
Prof. Dr. Jörn Eisenbiegler |
für die Fakultät Technik |
Prof. Dr. Philipp Pohl |
für die Fakultät Wirtschaft |
Prof. Dr. Ruth-Caroline Zimmermann |
für die Fakultät Wirtschaft |
Prof. Dr. Dirk Böhm |
für die Fakultät Wirtschaft |
Prof. Dr. Liane Meyer |
für die Fakultät Wirtschaft |
Cüneyt Sandal |
für die Beschäftigten |
Tanja Marschall |
für die Beschäftigten |
Harald Ritzenthaler |
für die Beschäftigten |
Thomas Speck |
für die Beschäftigten |
Laura Schwarz |
StuV, Fakultät Wirtschaft |
Alexander Eilers |
StuV, Fakultät Technik |
Gleichstellungsbeauftragte |
Stellvertretung |
Prof. Dr. Angela Diehl-Becker |
Prof. Dr. Esther Rösch, Prof. Dr. Melissa Pala |
Örtlicher Hochschulrat
An jeder Studienakademie wird ein Örtlicher Hochschulrat gebildet. Seine Verfasstheit ist in §27b Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg geregelt.
Zu seinen Aufgaben gehören:
- Zustimmung zu Regelungen nach § 27 c Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b,
- Vorschläge für die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen am jeweiligen Standort,
- Entscheidungen über Fragen der Zulassung von Ausbildungsstätten, sofern die Zulassung nicht nach § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 17 erfolgt,
- Regelung der Zusammenarbeit zwischen der Studienakademie und den Ausbildungsstätten; hierunter fallen insbesondere:
- Koordinierung des Studiums an der Studienakademie und der Ausbildung in den Ausbildungsstätten,
- Abstimmung der Studienkapazitäten an der Studienakademie und der Ausbildungskapazitäten in den Ausbildungsstätten, erforderlichenfalls Festlegung des Umfangs der Beteiligung der einzelnen Ausbildungsstätten; übersteigen die Ausbildungswünsche der beteiligten Ausbildungsstätten die nach § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 16 festgesetzte Studienkapazität und bleiben Abstimmungsversuche erfolglos, so entscheidet der Örtliche Hochschulrat über die Obergrenze der Beteiligung der einzelnen Ausbildungsstätten unter Berücksichtigung der Kriterien des Präsidiums der DHBW nach § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 16,
- Maßnahmen zur Erhaltung und Gewinnung von Ausbildungsplätzen,
- Durchführung der für die Zulassung von Ausbildungsstätten aufgestellten Eignungsgrundsätze sowie Aufstellung und Fortschreibung eines Verzeichnisses der geeigneten Ausbildungsstätten,
- Vorschläge für die Ernennung von Ehrensenatorinnen und Ehrensenatoren,
- Wahl der Rektorin oder des Rektors der Studienakademie nach § 27 a Absatz 3 Satz 3 sowie der Amtsträger nach § 27 a Absatz 7 Satz 1 Halbsatz 1.
Der Örtliche Hochschulrat setzt sich aus Vertreter*innen der DHBW Karlsruhe, der Dualen Partner, der Studierendenvertretung sowie der Gleichstellungsbeauftragten zusammen.
Vorsitzender des Örtlichen Hochschulrats der DHBW Karlsruhe (seit 01.10.2023):
Markus Blümle, RENOLIT SE, Worms
Prof. Dr. Jörn Eisenbiegler, DHBW Karlsruhe (Stellvertretung)
Mitglieder des Örtlichen Hochschulrats
seit 01.10.2023
Mitglieder der Studienakademie |
Stellvertretung |
Prof. Dr.-Ing. Stephan Schenkel, Rektor |
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David Wolf, Verwaltungsdirektor |
Lisa Hiltl, stellvertretende Verwaltungsdirektorin |
Prof. Dr. Mechtild Wallrath, Prorektorin, Dekanin Fakultät Wirtschaft |
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Prof. Dr. Roland Küstermann, Prorektor, Dekan Fakultät Technik |
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Prof. Dr. Dirk Böhm, Fakultät Wirtschaft |
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Prof. Dr. Jörn Eisenbiegler, Fakultät Technik |
Markus Blümle, RENOLIT SE, Worms |
Wirtschaft |
Holger Jung, Dr. Willmar Schwabe Business Services GmbH & Co. KG, Karlsruhe |
Wirtschaft |
Katja Knapp, dm- drogerie markt GmbH + Co. KG, Karlsruhe |
Wirtschaft |
Martina Rebel, dmTECH GmbH, Karlsruhe |
Technik |
Simon Nichterlein, SAP SE, Walldorf |
Technik |
Christian Bentz, Siemens AG, Karlsruhe |
Technik |
Jana Katharina Kutterer |
Fakultät Wirtschaft |
Kai Fabian Nuß |
Fakultät Technik |
Gleichstellungsbeauftragte |
Stellvertretung |
Prof. Dr. Angela Diehl-Becker |
Prof. Dr. Esther Rösch, Prof. Dr. Melissa Pala |
Lisa-Marie Frenzel |
Örtliche Hochschulrats und Senatswahl 2023
Am 17. Juli 2023 wurden die Vertreterinnen und Vertreter der Ausbildungsstätten und der Studierenden im Örtlichen Hochschulrat der DHBW Karlsruhe neu gewählt:
Personalrat
Der Personalrat wurde mit der Wahl vom Juli 2024 gewählt und ist mit sieben Beschäftigten besetzt. Der Personalrat steht den Angestellten und den Verwaltungsbeamt*innen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe als Anlaufstelle bei Personalanliegen und bei Fragen zum TV-L oder Dienstvereinbarungen zur Verfügung.
Kontakt: personalrat @dhbw-karlsruhe.de