Zulassung

Für die Zulassung zum Studium an der DHBW müssen die allgemeinen Hochschulzugangsvoraussetzungen nach dem Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg erfüllt sein. Daneben ist ein Studien- und Ausbildungsvertrag mit einem Dualen Partner vorzulegen.

In fünf Schritten zum dualen Studium an der DHBW Karlsruhe!

  1. Hochschulreife
  2. Bewerbung bei einem Partnerunternehmen
  3. Abschluss eines Studien- und Ausbildungsvertrags mit dem Partnerunternehmen
  4. Einreichung der Zulassungsunterlagen bei der DHBW
  5. Zulassung zum Studium
     

1. Hochschulreife

Die Hochschulzugangsberechtigung kann auf verschiedenen Wegen erworben werden.

Allgemeine Hochschulreife

Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife "Abitur" berechtigt zum Studium sämtlicher Studiengänge an der DHBW.

Duales Studium - Wie bewerbe ich mich nach dem Abitur?

 

Fachgebundene Hochschulreife

Die fachgebundene Hochschulreife (mit Nachweis einer Fremdsprache) berechtigt je nach Schultyp, an dem sie erworben wird, zum Studium aller bzw. einzelner Studiengänge an der DHBW. Je nach angestrebtem Studiengang ist daher die Teilnahme an der sogenannten Deltaprüfung erforderlich.

 

Fachhochschulreife

Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt zur Teilnahme an der Deltaprüfung. Nach erfolgreicher Teilnahme steht Ihnen ein Studium sämtlicher Studiengänge an der DHBW offen. Nähere Informationen zur Deltaprüfung finden Sie hier.

Wie bewerbe ich mich mit Fachhochschulreife?

 

Hochschulzugang ohne Abitur bzw. Hochschulzugang mit beruflicher Qualifikation

In Baden-Württemberg steht auch Berufstätigen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung unter bestimmten Voraussetzungen das Studium an einer Hochschule offen. Nähere Informationen zum Hochschulzugang mit beruflicher Qualifikation finden Sie hier.

Wie bewerbe ich mich nach einer Ausbildung?

 

Ausländische Hochschulzugangsberechtigung

Eine im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung berechtigt zum Studium an der Dualen Hochschule, sofern diese als gleichwertig mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung anzuerkennen ist. Nähere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier.

2. Bewerbung bei einem Partnerunternehmen

Die Bewerbung um einen Studien- und Ausbildungsvertrag erfolgt direkt beim Unternehmen. Das Studium beginnt jeweils zum 01.10. eines Jahres. Viele Unternehmen vergeben ihre Stellen für ein duales Studium jedoch bis zu einem Jahr im Voraus, sodass eine frühzeitige Bewerbung empfohlen wird.

Die bereits mit der DHBW Karlsruhe kooperierenden Partnerunternehmen (Duale Partner) finden Sie auf der Liste der Dualen Partner. Dieser Liste kann auch entnommen werden, ob für das aktuelle Studienjahr noch Studienplätze zur Verfügung stehen. Weiterhin haben Studieninteressierte auch die Möglichkeit, sich initiativ bei Unternehmen oder Einrichtungen für ein duales Studium zu bewerben.

Als weitere Hilfestellung im Bewerbungsprozess kann die Bewerberbörse der DHBW Karlsruhe dienen.
 

3. Abschluss eines Studien- und Ausbildungsvertrags

Der Studien- und Ausbildungsvertrag der DHBW ist als verbindlicher Mustervertrag zu verwenden. Die Musterverträge finden Sie hier.
 

4. Einreichung von Zulassungsunterlagen bei der DHBW

Bitte beachten Sie: Eine Kurzanleitung zur Online-Immatrikulation können Sie sich hier als PDF downloaden.

Einzureichen sind:

  • der Antrag auf Immatrikulation: Hierzu bitten wir über die Website Dualis - Unterpunkt „neuen Account anlegen“ – zunächst ein Konto anzulegen. Die Zugangsdaten für die weitere Datenerfassung werden - nach erfolgreicher Registrierung (innerhalb von 24 Stunden) - an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse versandt. Eine schrittweise Anleitung für den Web-Client findet sich hier.
  • ein Exemplar des Studien- und Ausbildungsvertrags im Original (soweit nicht bereits vom Dualen Partner eingereicht)
  • eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses (Beglaubigungen von Unterlagen)

Bei gesondertem Zulassungsverfahren bzw. bei im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung sind zudem die folgenden Dokumente einzureichen:

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Studierfähigkeitstest bzw. an der Eignungsprüfung
  • Nachweis über die Anerkennung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung
  • Nachweis über eine bestandene Sprachprüfung
     

5. Zulassung zum Studium

Sofern alle Voraussetzungen für die Aufnahme des dualen Studiums erfüllt sind und alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig eingereicht wurden, erhalten Sie einen Immatrikulationsbescheid. Die Immatrikulation erfolgt jeweils mit Wirkung zum 01.Oktober.