Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsabschluss

Studieninteressierte mit ausländischem Schulabschluss müssen vor Beginn des Zulassungsverfahrens an der DHBW ihre im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung bewerten lassen, d. h. es muss festgestellt werden, ob die im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung der deutschen Hochschulreife entspricht.

Studieninteressierte mit deutscher Staatsangehörigkeit oder doppelter Staatsbürgerschaft, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, wenden sich bitte vor Beginn des Zulassungsverfahrens bei der DHBW Karlsruhe zur Bewertung ihres Bildungsnachweises an die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Informationen für Studieninteressierte mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, sind hier zusammengestellt (benötigte Dokumente, Studiengebühren für internationale Studierende, sprachliche Voraussetzungen etc.). Zuständig für die Prüfung ausländischer Bildungsnachweise ist die Zentrale Auslandskoordinationsstelle der DHBW:

Duale Hochschule Baden-Württemberg
Friedrichstraße 14
D-70174 Stuttgart

Telefonische Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: +49 (0)711/320 660-79
E-Mail: ias@dhbw.de