Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsabschluss
Studieninteressierte mit ausländischem Schulabschluss müssen vor Beginn des Zulassungsverfahrens an der DHBW ihre im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung bewerten lassen, d. h. es muss festgestellt werden, ob die im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung der deutschen Hochschulreife entspricht.
Studieninteressierte mit deutscher Staatsangehörigkeit oder doppelter Staatsbürgerschaft, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, wenden sich bitte vor Beginn des Zulassungsverfahrens bei der DHBW Karlsruhe zur Bewertung ihres Bildungsnachweises an die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Studieninteressierte mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, wenden sich bitte an die Zentrale Auslandskoordinationsstelle der DHBW:
Duale Hochschule Baden-Württemberg
Friedrichstraße 14
D-70174 Stuttgart
Telefonische Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: +49 (0)711/320 660-79
E-Mail: ias@dhbw.de
Dort wird geprüft, ob die ausländischen Bildungsnachweise gleichwertig mit der deutschen Hochschulreife sind oder die Gleichwertigkeit erst nach Bestehen einer Feststellungsprüfung erlangt wird. Die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung und deren Ablegung erfolgt an einem Studienkolleg einer Universität. Für ein Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe findet diese üblicherweise an folgenden Orten statt:
Studienkolleg am Karlsruher Institut für Technologie
Adenauerring 2 (Geb. 50.20)
D - 76131 Karlsruhe
oder
Studienkolleg
Im Neuenheimer Feld 684
D - 69120 Heidelberg