Nach dem Studium

Zweitausfertigungen

Bei Verlust des Bachelor- bzw. Diplomzeugnisses oder einer anderen Urkunde oder Bescheinigung kann die Ausstellung einer Zweitausfertigung beantragt werden. Die jeweils anfallenden Kosten können dem Antragsformular (siehe unten) entnommen werden.

Beglaubigungen

Die Duale Hochschule Baden-Württemberg kann alle Dokumente/Urkunden beglaubigen, die von ihr selbst ausgestellt wurden. Zuständig für Beglaubigungen an der DHBW Karlsruhe ist die Hochschulverwaltung. Die Kosten belaufen sich auf 2,00 Euro pro Seite.

Äquivalenzbescheinigung

Absolvent*innen der früheren Berufsakademie Karlsruhe haben die Möglichkeit, sich eine Äquivalenzbescheinigung ausstellen zu lassen, die die Gleichwertigkeit des erworbenen Diplom-Abschlusses mit den Bachelorgraden der Dualen Hochschule Baden-Württemberg bestätigt. Die Kosten der Äquivalenzbescheinigung können dem Antragsformular (siehe unten) entnommen werden.

Nachgraduierung

Absolvent*innen der früheren Berufsakademie Karlsruhe können sich die ihnen verliehene staatliche Bezeichnung zum Diplom-... (Berufsakademie), Dipl.-… (BA) in den Hochschulgrad Diplom-… (Duale Hochschule), Dipl.-… (DH) umwandeln lassen. Die Kosten der Nachgraduierung können dem Antragsformular (siehe unten) entnommen werden.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Einige Hochschulen verlangen im Zulassungsverfahren eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Mit der Bescheinigung bestätigt das bisherige Prüfungsamt, ein/eine Bewerber*in seinen Prüfungsanspruch im gleichen oder artverwandten Studiengang nicht bereits verloren hat. Bestätigt wird damit auch, dass im bisherigen Studium weder Modul- noch Fachprüfungen endgültig nicht bestanden wurden. Für das neue Prüfungsamt besteht damit Sicherheit darüber, dass der/die neu einzuschreibende Studierende alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbringen darf. Die Kosten für eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung können dem Antragsformular (siehe unten) entnommen werden.