Nach dem Studium

Zweitausfertigungen

Bei Verlust des Bachelor- bzw. Diplomzeugnisses oder einer anderen Urkunde oder Bescheinigung kann die Ausstellung einer Zweitausfertigung beantragt werden. Die jeweils anfallenden Kosten können dem Antragsformular (siehe unten) entnommen werden.

Beglaubigungen

Die Duale Hochschule Baden-Württemberg kann alle Dokumente/ Urkunden beglaubigen, die von ihr selbst ausgestellt wurden. Zuständig für Beglaubigungen an der DHBW Karlsruhe ist die Hochschulverwaltung. Die Kosten belaufen sich auf EUR 3,00 pro Seite. Diese sind im Voraus zu überweisen. Bitte wenden Sie sich per Email an verwaltungnoSpam@dhbw-karlsruhe.de für die weitere Vorgehensweise und zur Terminvereinbarung.

Äquivalenzbescheinigung

Absolvent*innen der früheren Berufsakademie Karlsruhe haben die Möglichkeit, sich eine Äquivalenzbescheinigung ausstellen zu lassen, die die Gleichwertigkeit des erworbenen Diplom-Abschlusses mit den Bachelorgraden der Dualen Hochschule Baden-Württemberg bestätigt. Die Kosten der Äquivalenzbescheinigung können dem Antragsformular (siehe unten) entnommen werden.

Nachgraduierung

Absolvent*innen der früheren Berufsakademie Karlsruhe können sich die ihnen verliehene staatliche Bezeichnung zum Diplom-... (Berufsakademie), Dipl.-… (BA) in den Hochschulgrad Diplom-… (Duale Hochschule), Dipl.-… (DH) umwandeln lassen. Die Kosten der Nachgraduierung können dem Antragsformular (siehe unten) entnommen werden.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Einige Hochschulen verlangen im Zulassungsverfahren eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Mit der Bescheinigung bestätigt das bisherige Prüfungsamt, ein/eine Bewerber*in seinen Prüfungsanspruch im gleichen oder artverwandten Studiengang nicht bereits verloren hat. Bestätigt wird damit auch, dass im bisherigen Studium weder Modul- noch Fachprüfungen endgültig nicht bestanden wurden. Für das neue Prüfungsamt besteht damit Sicherheit darüber, dass der/die neu einzuschreibende Studierende alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbringen darf. Die Kosten für eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung können dem Antragsformular (siehe unten) entnommen werden.