Allgemein
Das Prüfungsamt ist Ansprechpartner bei übergeordneten Fragen zum Thema Prüfungen.
Außerdem ist das Prüfungsamt zuständig für:
- die Zulassung zum Studium
- Hochschulzugangsfragen von beruflich Qualifizierten und Bewerbern mit ausländischem Bildungsabschluss
- Fragen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Exmatrikulationen
- Beurlaubungen
- Die Ausstellung von Zweitschriften von Urkunden, Äquivalenzbescheinigungen, Unbedenk-lichkeitsbescheinigungen und die Nachgraduierung.
Die Durchführung und Organisation von Prüfungen erfolgt durch die Studiengänge. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Sekretariat des Studiengangs.