Willenserklärung Studierendenausweis


Ihr Studierendenausweis in Form einer Chipkarte

Die DHBW kann für Studierende zum Nachweis der Mitgliedschaft zur Hochschule und zur Nutzung von durch die Hochschule zum Zweck der Unterstützung der Lehre betriebenen Einrichtungen und Serviceleistungen (Zutritte zum Gebäude, Mensakarte, Bibliotheksausweis, Kopiererkarte) einen Studierendenausweis in Form einer Chipkarte ausgeben, welcher auch zur Identifikation bei Prüfungen dienen kann.

Der Studierendenausweis kann mit Einwilligung der oder des Studierenden mit einem Lichtbild (Foto) bedruckt werden. Dieses Foto wird nur zu diesem Zweck verwendet, es sei denn, Sie geben uns die Erlaubnis, dieses Foto auch für die Lehrbeauftragten in Form einer Kursbilderliste verwenden zu dürfen. Dies dient der besseren Zusammenarbeit aller. Die Verarbeitung des Fotos geschieht automatisisert. Deshalb muss das Gesicht gut ausgeleuchtet und vor einem neutralen, hellen Hintergrund fotografiert sein! Effektbeleuchtung und unruhige Hintergründe (insb. Landschaften) sind nicht zulässig, Schatten auf dem Hintergrund sollten gering sein.

Bei ungeeignetem Foto kann Ihr Ausweis nicht erstellt werden.

Falls Sie kein Foto auf dem Studierendenausweis wünschen, ist es notwendig, bei Prüfungssituationen einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen und zusammen mit der Studienbescheinigung (in Papierform) vorzulegen. Das Mitführen eines Lichtbildausweises gilt entspr. für die Verwendung als Fahrkarte beim Karlsruher Verkehrsverbund KVV, im Kino und weiteren Einrichtungen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wir empfehlen daher die Ausführung mit Ihrem Foto auf dem Studierendenausweis.

Ohne Willenserklärung Ihrerseits können wir keinen Studierendenausweis anfertigen.

Datei: jpg, mindestens 200 Pixel * 200 Pixel, max. 5 MB