Beratung bei sexueller Belästigung

Die Duale Hochschule Baden-Württemberg ist bestrebt, die gleichberechtigte und respektvolle Zusammenarbeit von Frauen und Männern zu fördern. Sie übernimmt daher innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs die Verantwortung dafür, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung respektiert und die Persönlichkeitsrechte im Sinne des Grundgesetzes gewahrt werden.

Sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Gewalt sind Verletzungen der persönlichen Grenzen und haben für die Betroffenen oft ernsthafte Auswirkungen. Sie schaffen ein Klima der Einschüchterung und Entwürdigung, das nicht nur die Arbeitsfreude und -fähigkeit, sondern auch die Gesundheit der Betroffenen schädigen kann. Die Hochschule duldet ein solches Verhalten in keiner Weise.

Betroffene Personen werden ausdrücklich ermutigt, sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt nicht hinzunehmen, sondern ihre Ablehnung unmissverständlich deutlich zu machen und sich aktiv dagegen zu wehren.

Für von sexueller Belästigung Betroffene sind kompetente Ansprechpersonen wichtig. Wir können Ihnen helfen das Erlebte zu verarbeiten und können Ihnen eine Erstberatung über weitere mögliche Schritte geben. Selbstverständlich gilt bei diesen Gesprächen strenge Vertraulichkeit und gesetzliche Schweigepflicht.